Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elmeso Reban GmbH Solingen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Angebot und Vertragsabschluß
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Lieferantenzugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme Lieferung alsanerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferant nichtausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklichwiderspricht. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder mit derAuslieferung der Ware zustande.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk in € ohne Verpackung. SoweitVerpackung erfolgt, wird sie billigst berechnet. Sollten sich bis zur Lieferung Kostendurch Erhöhung der Rohstoffpreise, der Kosten für Generalien oder durch Lohn-erhöhungen wesentlich ändern, so tritt eine entsprechende Erhöhung der Preise ein.
3. Rücktritt
Findet ein Rücktritt vom Abschluß aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat,statt, so sind die Kosten die bis zum Rücktritt entstanden sind, in voller Höhe vomBesteller zu zahlen.
4. Lieferzeit, Abnahme und Gefahrenübergang
Lieferfristen beginnen erst mit der restlosen kaufmännischen und technischen Klärungaller Ausführungsbestimmungen zu laufen. Die Einhaltung etwa vereinbarter Liefer-fristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus.Wir sind bemüht, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Sofern wir Liefertermineschuldhaft überschreiten, ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessenen Nach-frist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfristkann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.Teillieferungen sind uns gestattet, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.Bei nicht oder nicht angemessener Zeit behebbaren Leistungsstörungen, insbesonderebei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Transportstörungen oder Lieferstörungen,verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfange.Der Versand erfolgt bei Lieferung ab Werk, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers,Transportbedingte Beschädigungen und Verluste hat der Empfänger dem Frachtführergegenüber rechtzeitig entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§ 428 HGB,Art. 30 CMR und Art. 26 WA) anzuzeigen. Dasselbe gilt für die Anzeige von Ver-spätungen. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Trans-portversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
5.) Zahlungsbedingungen für Maschinen und Aggregate
Die Zahlung hat - auch bei Teillieferungen - ohne jeden Abzug frei Zahlstelle desLieferers gemäß gesonderter Vereinbarung zu erfolgen.Bei normalen WarenlieferungenIn 8 Tagen mit 2% Skonto, oder innerhalb 30 Tagen
netto.Lohnarbeiten und Frachten innerhalb 8 Tagen netto.Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Zahlung zurückzuhalten oder aufzurechnen,wenn er einen Anspruch gegen uns erhebt, den wir schriftlich noch nicht anerkannthaben. Werden Die Zahlungsbedingungen für vorangegangene Lieferungen seitensdes Bestellers nicht eingehalten oder werden uns nach dem jeweiligen Vertrags-abschluß Umstände bekannt, die unserer Ansicht nach geeignet sind, die Kredit-würdigkeit des Bestellers zu mindern, so sind wir berechtigt, nur gegen Voraus-zahlung oder Sicherheitsleistung zu liefern.
6. Werkzeuge, Muster und ähnliches
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen unterlagen behaltenwir uns Eigentums- und Schutzrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglichgemacht werden. Vor Ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer aus-drücklichen schriftlichen Zustimmung. Das gilt auch dann, wenn für im Auftrag ge-fertigte Werkzeuge Kosten berechnet wurden. Für die Richtigkeit von Modellen,Mustern, Zeichnungen oder Werkzeugen, die der Kunde uns zur Verfügung stellt,kann eine Haftung nicht übernommen werden. Wenn aus Zeichnungen oder aus derBestellung keine eindeutigen Angaben für Ausführungstoleranzen hervorgehen,fertigen wir nach branchenüblichen Normen bzw. innerhalb der durch dasFertigungsverfahren bedingten Toleranzgrenzen
7. Verbindlichkeit des Vertrages
Diese Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelnerTeile im übrigen in vollem Umfang wirksam.
8. Überlieferungen
Überlieferungen bei größeren Mengen sind bis 10% zulässig.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung all unserer Forderungen unser Eigen-tum, und zwar auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungengeleistet wurden. Solange unser Eigentumsrecht besteht, sind Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung der Ware unzulässig.
Im Falle einer Pfändung durch Drittesind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt dasvorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Besteller istberechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern.Ein Verkauf der Ware darf jedoch nicht unter dem Einkaufspreis erfolgen. Be - undVerarbeitung der von uns gelieferten Teilen erfolgt für uns unter Ausschluß desEigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die Ware gilt alsVorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen und dient zu unserer Sicherung in Höhedes Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die Ware bleibt auch dann unser Eigen-tum, wenn sie mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verbunden wird oder aus derVerarbeitung neue Sachen entstehen, und zwar geht im letzten Fall ggf. das Mit-eigentum auf uns über. Bei einem Verkauf der Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an Stelle der Ware. Der Besteller trittschon jetzt alle aus der etwaigen Veräußerung entstandenen Forderungen an uns ab.Der Besteller ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinenZahlunsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Die eingezogenen Beträge sindsofort an uns abzuführen. Eine Abtretung der Forderung an Dritte ist nicht gestattet.
10. Mängelrügen, Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach den§§ 366 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäßnachgekommen ist. Erkennbare Qualitäts- und Mengenabweichungen müssen unsgegenüber entsprechend nach §§ 377 HGB unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tagenach Eingang der Ware, schriftlich gerügt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei uns.Die Gewährleistungsfrist für unsere Vertragsprodukte beträgt 12 Monate. Die Ge-währleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung. Im übrigen beschränkt sich unsereGewährleistung und Haftung zunächst darauf, dass wir für nachgewiesenermaßenmangelhafte Ware kostenlose Ersatzwaren liefern. Bei Fehlschlagen der Nach-besserung erhält der Besteller das Recht auf Rücktritt. Bei einer nur geringfügigenVertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Bestellerkein Rücktrittsrecht zu. Das Recht des Bestellers auf Minderung ist ausgeschlossen.Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nach-erfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei dem Besteller, soweit dies ihmzumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kauf-preis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsver-letzung arglistig verursacht haben.Unsere Produktbeschreibungen sind nur als Beschaffenheitsangaben zu sehen.Öffentliche Äußerungen und Anpreisungen stellen keine vertragsgemäße Be-schaffenheitsangabe dar.Der Besteller kann nur dann Schadensersatz wegen
Nichterfüllung geltend machenoder vom Vertrag zurücktreten, wenn wir trotz Fristsetzung weder nachgebessert nochErsatzlieferung geleistet haben oder wenn dem Besteller eine Ersatzlieferung bzw.Nachbesserung nicht zumutbar ist.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche desBestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalbnicht für Schäden am Liefergegenstand oder sonstigen Vermögensgegenständen desBestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Schäden aus Verletzungvon Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit die Schadensursache auf Vorsatzoder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir eine sog. verkehrswesentliche Pflicht(Kardinalpflicht) aus dem Vertrag verletzt haben.Sie gilt ferner nicht, wenn der Besteller berechtigt ist, wegen einer GarantieSchadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehendenRegelungen nicht verbunden.
11. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist - ohne Rücksicht auf die Rechts-natur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.Die Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch fürdie persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreterund Erfüllungsgehilfen.
12. Schlußbestimmungen
Bei der Bestimmung der Höhe der von uns zu erfüllenden Ersatzansprüche müssendie Ersatzleistungen, Kosten und Aufwendungen, die wir tragen sollen, in einemangemessenen Verhältnis zu dem Wert des Zulieferteils stehen.Zusicherungen und Abreden mit unseren Vertretern und Außendienstmitarbeiternbedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.Der Besteller darf seine Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit unserer Zu-stimmung übertragen. Dasselbe gilt für Abtretungen von Forderungen gegen uns.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt der Erfüllungsortfür beiderseitige Rechtsbeziehungen Solingen als vereinbart. Auf unsere Rechtsbeziehungen zum Besteller findet Deutsches Recht Anwendung.!